1. Vertragsabschluss
Nach der unverbindlichen Anmeldung, welche für uns die Grundlage für den Vertragsentwurf darstellt, melden wir uns bei dir und übermitteln die den Benützungsvertrag (+Heimordnung, Heimstatut, SEPA-Lastschriftmandat), ebenso wie einige Infos, wie es letztlich zum Einzug kommt.
Wenn du das Angebot annehmen möchtest, so retourniere die unterschriebenen Papiere und überweise die Vorauszahlung iHv € 600,00. Die Heimleitung unterzeichnet den Vertrag ebenfalls, womit dein Recht auf den Heimplatz laut Vertrag wirksam wird.
2. Einzug
Da wir ein kleines Studentenheim sind, brauchen wir keine ständig besetzte Rezeption. Einige unserer studierenden Mitarbeiter leben selbst im Babenberghaus oder ganz in der Nähe. Sie kümmern sich um Anfragen und einfache anfallende Arbeiten, ebenso wie ein- oder ausziehende Heimbewohner, wobei sie ihre Zeit in Übereinstimmung mit ihrem Studium frei einteilen können. Das setzt eine Terminvereinbarung voraus, da von unseren Mitarbeitern keine Bereitschaft „Rund um die Uhr“ erwartet werden kann (von Notfällen abgesehen).
Ein einziehender Heimbewohner gibt einige Tage bis Wochen vorab den Einzugszeitpunkt näherungsweise bekannt (plus minus 2h), woraufhin die Heimleitung einen Verantwortlichen für den Einzug organisiert, welcher zur angegebenen Zeit bereit ist und sich in unmittelbarer Nähe des Heimes aufhält. Dem einziehenden Bewohner werden dann Name und Telefonnummer des Verantwortlichen mitgeteilt. Bei Ankunft genügt ein Anruf und dann beginnt der Einzug mit einer Tour durch das Haus, die Klärung der letzten Fragen und der Schlüsselübergabe. Du erhältst außerdem ein Anmeldeformular für den Wohnsitz in Österreich und eine Mängelliste.
Im Falle der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfehlen wir den Service der Österreichischen Bundesbahnen: Routenplaner
Die Anmeldung beim Meldeamt der Stadt Graz ist einfach und Aufgabe des einziehenden Bewohners, wobei das von der Heimleitung unterschriebene Anmeldeformular dienlich ist. Nähere Informationen findest du auf der Website des Meldeamts. Für die Abmeldung des Wohnsitzes beim Auszug sind die Bewohner selbst verantwortlich.
Die Mängelliste muss innerhalb einiger weniger Tage nach Einzug ausgefüllt werden. Sie dient der Dokumentation des Zimmerzustandes beim Einzug. Erstens gibt uns das die Gelegenheit, evtl. beschädigte Einrichtungsgegenstände zu reparieren oder auszutauschen, sofern unseren Argusaugen ein Missstand entgangen ist. Zweitens wird so verhindert, dass ein Heimbewohner beim Auszug für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, welcher bereits beim Einzug bestand, damit keine ungerechten Abzüge bei der Rückzahlung der Kaution erfolgen können. Die Mängelliste wird vom Bewohner gemeinsam mit einem unserer Mitarbeiter durchgegangen und unterschrieben, woraufhin jeder eine Kopie erhält.
3. Reinigung
Die Reinigungsfachkraft säubert den gesamten Gemeinschaftsbereich. Für das Putzen der eigenen Zimmer steht ein Putzraum mit entsprechender Einrichtung zur freien Verwendung zur Verfügung, sodass jeder sein Zimmer nach eigenem Ermessen sauber halten kann. Wenn du dir Putzsachen ausgeborgt hast und damit fertig bist, gib sie bitte möglichst bald wieder in den Putzraum, damit sie auch den anderen Heimbewohnern zur Verfügung stehen.
4. Küche
Die Küche wird zwar mindestens ein mal wöchentlich gereinigt, doch auch dazwischen soll es darin möglichst ordentlich bleiben, damit jeder Heimbewohner eine saubere und ordentliche Küche in Anspruch nehmen kann. Daher wurden die Küchenregeln entworfen, um ein gewisses Maß an persönlicher Verantwortung und Eigeninteresse an der Einhaltung auf die Küchenbenutzer zu übertragen.
Das Babenberghaus stellt kein Kochgeschirr zur Verfügung. Dafür hat jedes Zimmer einen separaten Stauraum in der Küche, welcher nur diesem Zimmer zur Verfügung steht. In diesem können persönliches Geschirr oder Zutaten aufbewahrt werden. Die Heimbewohner können ihr Geschirr natürlich gerne teilen, was jedoch das Einverständnis des Geschirreigentümers voraussetzt.
Wenn Geschirr außerhalb dieses persönlichen Stauraums aufbewahrt wird, so gilt dieses als Allgemeingut und steht für den freien Gebrauch zur Verfügung. Wenn Geschirr unangemessen zurückgelassen wird (dreckig oder beim Kochen blockierend), so steht es jedem frei, dieses schnell und einfach in die „Black Box“ zu legen. Der Inhalt der Box wird 1x wöchentlich entsorgt.
Das gebrauchte Geschirr hat nach Verwendung so bald als möglich gespült und verstaut zu werden. Wird jemand dabei erwischt, wie er ohne zu fragen Geschirr aus dem persönlichen Stauraum anderer entwendet, stellt das eine Verletzung der Hausregeln und Diebstahl dar und derjenige hat das Wohnheim gegebenenfalls als Konsequenz zu verlassen.
Der Dunstabzug sollte nach dem Kochen ausgeschaltet werden, da der „Dauerlauf“ schlecht für die Lebensdauer des Gerätes ist.
Das Abflusssieb soll nach Befüllung immer in den Abfalleimer entleert werden, damit die Spüle frei von Speisen und Gerüchen bleibt.
In der Küche sind außerdem Behälter für die Mülltrennung: Plastik, Papier, Metall, Glas, Bio und Restmüll.
5. Duschräume
Die Duschräume gehören zum Gemeinschaftsbereich und werden somit von der Reinigungsfachkraft gereinigt. Sie sind im unbenutzten Zustand stets leer. Jeder Heimbewohner hat Handtücher und Hygieneartikel im eigenen Zimmer zu Verwahren, wofür auch zB Handtuchhalter neben dem Waschbecken in den Zimmern zur Verfügung stehen. Auf die Art ist die Dusche beim Betreten leer und jeden Benutzer erwartet ein erfrischendes Duscherlebnis. Die Duschräume sind natürlich „Einzelduschen“, man ist bei Verwendung also immer ungestört.
6. Toiletten
Die Toiletten gehören zum Gemeinschaftsbereich und werden somit von der Reinigungsfachkraft gereinigt. Die Toiletten sollen so verlassen werden, wie sie vorgefunden werden. Wenn man Gäste im Wohnheim empfängt, so sind diese bitte ebenso daran zu erinnern.
Bitte schließe beim Verlassen der Toilette die Tür. Und falls du stehen musst, klapp danach bitte den Sitz herunter.
7. Postkasten
Der Postkasten wird wöchentlich von einem Mitarbeiter des Studentenheims geleert. Dieser bringt die Post zu den Zimmern der jeweiligen Empfänger. Wenn du auf dringliche Post wartest, kannst du den Postkasten auch selbstständig öfter überprüfen. Wie das geht, zeigt dir einer unserer Mitarbeiter beim Einzug.
8. Wäsche
Pro Stockwerk stehen eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Die Benützung der Waschmaschine erfordert € 0,50 Münzen (mindestens 2 Stück). Jede Münze versorgt die Maschine für 50 Minuten mit Strom. Läuft die Zeit ab, so ist der Strom weg und die Wäsche kann nicht mehr entnommen werden, weshalb darauf zu achten ist, dass die eingeworfenen Münzen für das ausgewählte Programm ausreichen. Da das Wasser in Graz reich an Mineralien ist, stellt das Wohnheim Wasserenthärter – Tabs zur Verfügung, welche bitte mit jedem Waschgang zu verwenden sind, was nicht nur die Lebensdauer der Maschine verlängert, sondern auch dabei hilft, Waschmittel zu sparen.
Die Verwendung des elektrischen Trockners ist gratis. Vor der Verwendung ist das Flusensieb zu reinigen, was nur 15 Sekunden dauert und die Trockenzeit verringert. Gerne zeigen wir auf Anfrage, wie das Flusensieb zu reinigen ist. Die Trocknung der Wäsche im Zimmer durch Aufhängen mit einem herkömmlichen Wäscheständer ist zwar erlaubt, aber wir machen darauf aufmerksam, dass dadurch die Luftfeuchtigkeit im Zimmer erhöht wird, was das noch häufigere Lüften des Zimmers notwendig macht. Stark erhöhte Luftfeuchtigkeit erhöht die Gefahr von Schimmel.
9. Heizen und Frischluftzufuhr
Die Raumheizung ist im Mietpreis enthalten. Im Babenberghaus haben wir ein Heizsystem mit Heizkörperthermostat und Fensterkontakten installiert. Bei Öffnen eines Fensters wird die Heizung vorübergehend abgedreht, bis das Fenster wieder geschlossen wurde. Die Heizregelung erlaubt auch das Einstellen eines individuellen Zeitplans. Wir haben eine Standardeinstellung, passen den Zeitplan aber gerne den Vorlieben unserer Bewohner an. Zum Beispiel empfinden es viele als angenehm, wenn es in der Nacht im Schlafzimmer etwas kühler ist als untertags.
Bei längerer Abwesenheit aus dem Wohnheim, zum Beispiel zu Weihnachten oder in den Semesterferien, können wir auch gerne den „Urlaubsmodus“ einstellen, sodass während der Abwesenheit Energie gespart, das Zimmer aber ausreichend früh vor der Rückkehr wieder auf Temperatur gebracht werden kann.
In der kalten Jahreszeit empfehlen wir für ein angenehmes Raumklima „Stoßlüften“ durch vollständiges Öffnen eines Fensters für etwa 5 Minuten. Das sollte vor dem Schlafengehen, nach dem Aufstehen und wann immer viel Feuchtigkeit verbreitet wird passieren (zum Beispiel nach dem Duschen oder wenn dampfende Speisen und Getränke im Raum sind). Die Bedeutung von richtigem Lüften steigt mit der Anzahl der Personen, welche sich im Zimmer aufhalten, doch auch wenn sich nur eine Person im Raum aufhält, sollte alle vier Stunden gelüftet werden. Erhöhte Luftfeuchtigkeit ist nicht nur schlecht für die Gesundheit und das Wohlbefinden, sondern erhöht auch das Risiko von Schimmelbefall – in einem kälterem Land wie Österreich sollte also besonders im Winter darauf geachtet werden.
Solltest du doch einmal Schimmel bemerken, so teile es umgehend einem Mitarbeiter mit. Je eher man ihn fachmännisch entfernt, desto besser. (Versuche nicht, ihn selbst zu entfernen, denn er muss zuvor mit einem Spezialmittel abgetötet werden)
10. Internetverbindung
Jedem Bewohner steht eine Breitband-Internetverbindung zur Verfügung. Die Internetverbindung ist im Benützungsentgelt enthalten. Jeder Bewohner erhält beim Einzug Zugangsdaten des „Virtuellen Campus Graz“, wobei das automatisch erstellte Passwort innerhalb von 24 Stunden geändert werden muss. Die Bewohner können sich dann mit ihren Zugangsdaten mit dem WLan-Netzwerk „VCGraz“ verbinden. Wer eine besonders schnelle Verbindung herstellen möchte – etwa für Gaming – kann sich auch mittels Ethernetkabel verbinden. Nähere Informationen zum WLan stehen auf der Seite des VCG.